Nutzungsbedingungen Empfehlungsprogramm ("Freunde werben Freunde")
Yoummday-Empfehlungsprogramm
Unser Empfehlungsprogramm ermöglicht es Ihnen, Ihnen persönlich bekannte potentielle Talents, einzuladen, um sich für ein Yoummday-Konto als Auftragnehmer (Talent) zu registrieren. Sie erhalten gemäß nachfolgender Bedingungen einen Empfehlungsbonus, wenn durch Sie geworbene Dritte sich auf der Yoummday-Plattform registrieren, ein Yoummday-Profil ausfüllen, für die Yoummday-Plattform zugelassen werden und für ein Projekt eines Auftraggebers tätig werden. In diesem Fall sind Sie ein "Empfehlungsgeber" im Sinne dieser Vereinbarung und ein Dritter ein "Empfehlungsnehmer".
Überblick: Teilnahmeberechtigungen
Sie können am Yoummday-Empfehlungsprogramm als Empfehlungsgeber teilnehmen, bis das Empfehlungsprogramm beendet wird. Bis zur Beendigung des Yoummday-Empfehlungsprogramms sind Sie weiterhin berechtigt, den unten beschriebenen Empfehlungsbonus zu erhalten, auch wenn der Empfehlungsnehmer die nachfolgenden Kriterien vor der Beendigung nicht erfüllt. Darüber hinaus hat yoummday jederzeit die Möglichkeit das Empfehlungsprogramm einseitig zu ändern. Yoummday wird Sie über die Änderungen der Bedingungen informieren.
Um im Rahmen des Yoummday-Empfehlungsprogramms eine Empfehlungsbonus zu erhalten, muss der Empfehlungsgeber zum Zeitpunkt der Teilnahme bis zur Fälligkeit des Empfehlungsbonus über ein ordnungsgemäßes Yoummday-Konto verfügen. Dies besteht ab erfolgreichem Abschluss des Onboarding-Gesprächs.
Ein Empfehlungsgeber kann einen Empfehlungsnehmer empfehlen, indem er den Empfehlungslink mit dem Empfehlungsnehmer teilt. Der Empfehlungsgeber kann einen Empfehlungsbonus für einen Empfehlungsnehmer beanspruchen, der die folgenden Kriterien erfüllt:
I. Anmeldung und Ausfüllen eines Yoummday-Profils
II. Erfolgreicher Abschluss eines Yoummday Onboarding-Gesprächs mit erfolgreicher Freischaltung des Profils
III. Annahme eines Auftrageberangebotes mit einem Kunden der yoummday Plattform
IV. Beginn der Projekttätigkeit
V. Erreichen von mindestens netto 500,00 € Umsatz.
§ 1 Gegenstand des Empfehlungsprogramms
(1) Yoummday bietet Teilnehmern die Möglichkeit, im Rahmen eines Empfehlungsprogramms neue Talente zu werben.
(2) Für die erfolgreiche Empfehlung kann ein Empfehlungsbonus (nachfolgend “Bonus”) sowohl dem Empfehlungsgeber als auch dem geworbenen Talent (nachfolgend “Empfehlungsnehmer”) gewährt werden.
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§ 2 Voraussetzungen für die Bonusauszahlung
(1) Voraussetzung für die Bonusauszahlung an den Empfehlungsgeber ist:
a) die erfolgreiche Aktivierung des Profils des Empfehlungsnehmers,
b) das Erreichen eines von yoummday definierten Mindestumsatzes durch den Empfehlungsnehmer innerhalb eines festgelegten Zeitraums.
(2) Voraussetzung für die Bonusauszahlung an den Empfehlungsnehmer ist das Erreichen desselben Umsatzkriteriums gemäß Absatz 1 lit. b.
(3) Der Bonus wird jeweils nur einmal pro Empfehlungsvorgang ausgezahlt
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§ 3 Priorität bei Mehrfach-Empfehlungen
(1) Wird ein und derselbe Empfehlungsnehmer durch mehrere Empfehlungsgeber geworben, so gilt derjenige als berechtigter Empfehlungsgeber, dessen Empfehlung (insbesondere Empfehlungslink oder -formular) nachweislich zuerst bei yoummday eingegangen ist.
(2) Im Falle von Unklarheiten oder Streitigkeiten entscheidet yoummday nach eigenem Ermessen. Ein Rechtsanspruch auf Zuweisung des Empfehlungsnehmers an einen bestimmten Empfehlungsgeber besteht nicht.
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§ 4 Auszahlung und Abwicklung
(1) Die Gutschrift des Bonus erfolgt zum jeweils festgelegten Zeitpunkt nach erfolgreicher Prüfung aller Voraussetzungen.
(2) Die Auszahlung erfolgt netto und ausschließlich über die bei yoummday hinterlegte Kontoverbindung.
(3) Ein Anspruch auf Auszahlung besteht nur bei Einhaltung sämtlicher Bedingungen und vollständiger Verifizierung der beteiligten Profile.
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§ 5 Beschränkung und Missbrauchsschutz
(1) Für jeden Empfehlungsnehmer kann nur ein Bonus gewährt werden – sowohl für den Empfehlungsgeber als auch für den Empfehlungsnehmer.
(2) Eine mehrfache Teilnahme mit verschiedenen Nutzerkonten oder unter Umgehung der Programmrichtlinien ist unzulässig und führt zum Ausschluss vom Empfehlungsprogramm sowie zum Verlust eines etwaigen Anspruchs auf Auszahlung.
(3) Yoummday behält sich vor, in Fällen des Missbrauchs rechtliche Schritte einzuleiten.
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§ 6 Änderungen und Beendigung des Programms
(1) Yoummday behält sich das Recht vor, das Empfehlungsprogramm jederzeit inhaltlich zu ändern, vorübergehend auszusetzen oder dauerhaft zu beenden.
(2) Änderungen gelten ab dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung auf der Plattform oder in sonst geeigneter Form.
(3) Für bereits begonnene, aber noch nicht abgeschlossene Empfehlungsvorgänge gelten die Bedingungen in der jeweils zum Zeitpunkt der Empfehlung gültigen Fassung.
Erhalt und Verwendung von Prämien
Yoummday behält sich das Recht vor, eine Prämie zu beschränken, zu stornieren oder zu widerrufen, wenn yoummday nach eigenem Ermessen feststellt, dass Sie gegen die vorgenannten Bedingungen verstoßen haben, oder wenn wir Ihr Konto gemäß diesen Bedingungen einschränken oder schließen.
Yoummday ist nicht verantwortlich und/oder haftbar, wenn E-Mails, Prämien, Empfehlungen oder Materialien oder Korrespondenz im Zusammenhang mit dem Empfehlungsprogramm verloren gehen, betrügerisch, missbräuchlich, gestohlen, verspätet, unvollständig, unleserlich, unterbrochen, verzögert, verändert, defekt, fehlgeleitet, manipuliert oder in irgendeiner Weise unregelmäßig sind oder wenn die E-Mail-Adresse, das gültige Konto oder andere Kontaktinformationen eines Teilnehmers nicht funktionieren, gelöscht oder geändert werden, ohne dass der Teilnehmer Yoummday vorher schriftlich darüber informiert. Yoummday behält sich das Recht vor, jedes Konto im Zusammenhang mit diesem Empfehlungsprogramm nach eigenem Ermessen und ohne Vorankündigung zu überprüfen und die Auszahlung der Prämie zu verzögern oder zu versagen.
Eine Teilnahme am Yoummday-Empfehlungsprogramm ist nicht mehr möglich, sobald das Konto des Empfehlungsgebers und/oder des Empfehlungsnehmers durch yoummday gesperrt oder gekündigt wird.
Das Yoummday Empfehlungsprogramm unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist München.
Mit der Teilnahme erklären sich die Teilnehmer mit den vorliegenden Bedingungen einverstanden. Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in diesen Bedingungen in Bezug auf die Beilegung von Streitigkeiten werden alle Fragen im Zusammenhang mit dem Angebot und dem Empfehlungsprogramm nach dem alleinigen Ermessen von Yoummday entschieden, dessen Entscheidungen in Bezug auf das Angebot endgültig und bindend sind.