Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Talente auf www.join.yoummday.com für Registrierungen ab dem 31.07.2026, 00:00 Uhr (GMT) mit einer Gültigkeit erst ab dem 01.10.2026.
Der yoummday Marktplatz auf www.join.yoummday.com wird betrieben von der
Yoummday GmbH
vertreten durch die Geschäftsführer
Dr. Klaus Harisch, Pablo Harisch, Claas van Delden und Benjamin Tüzen
Infanteriestraße 11A, 80797 München
Telefon: +49 89 231660000
E-Mail: info@yoummday.com
Vorbemerkungen
Die Yoummday GmbH (im Folgenden „yoummday“ oder „Unternehmen“ genannt) bietet innovative, technologiebasierte Lösungen im Bereich Kundenservice und betreibt eine digitale Plattform unter den Internetadressen www.yoummday.com und www.join.yoummday.com, die Unternehmen („Auftraggeber“) und selbstständige Dienstleister („Talente“) effizient miteinander verbindet („yoummday Marktplatz“). Talente sind selbständige Unternehmer, die auf dem yoummday Marktplatz ihre Dienstleistungen gegenüber Unternehmen anbieten und ausführen. Dabei sind die Talente aus ihren eigenen Büroräumlichkeiten aus tätig. Bei den Auftraggebern handelt es sich um Unternehmen, die den yoummday Marktplatz nutzen, um die von den Talenten angebotenen Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen.
yoummday bietet seine Leistungen in zwei verschiedenen Produktmodellen an: Self-Service und Managed Service. Im Self-Service stellt yoummday die technische Infrastruktur zur Verfügung, um Talent und Auftraggeber miteinander in Kontakt zu bringen sowie Verträge über Dienstleistungen anzubahnen, zu übermitteln und zu dokumentieren. Vertragspartner der über die Plattform angebotenen Dienstleistungen sind ausschließlich das Talent und der Auftraggeber. Für Inhalt, Beschreibung und Durchführung der Dienstleistungsangebote sind ausschließlich das Talent und der Auftraggeber verantwortlich. yoummday stellt für die Durchführung der Dienstleistungen die Kommunikationsschnittstelle bereit und übernimmt im Auftrag und im Namen des Talents die Abrechnung. Im Einzelfall erbringt yoummday im Self-Service gegenüber dem Auftraggeber projektbezogene Unterstützungsleistungen, die in gesonderten Vereinbarungen zwischen yoummday und dem Auftraggeber geregelt werden (Enabled Service, Partner Service oder BPO Service). Diese Modelle haben keinen Einfluss auf die vertragliche Position der Talente und deren Selbständigkeit.
Im Managed Service erbringt yoummday gegenüber dem Auftraggeber eigene Leistungen, die in einem gesonderten Vertrag zwischen yoummday und dem Auftraggeber geregelt werden. Daneben besteht im Managed Service ein gesondertes Vertragsverhältnis zwischen yoummday und dem Talent. Eine Vertragsbeziehung zwischen Auftraggeber und Talent besteht im Managed Service nicht. Die Talente sind in beiden Modellen, Self-Service und Managed Service, weisungsfrei tätig, tragen unternehmerisches Risiko und sind nicht in die Betriebsorganisation von yoummday oder des Auftraggebers integriert (siehe Ziff. 2.2).
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB” genannt) regeln die Nutzungs- und Verkaufsbedingungen des yoummday Marktplatzes sowie die Rechte und Pflichten der Talente, die ihre Dienstleistungen über den yoummday Marktplatz anbieten.
Die Nutzung des yoummday Marktplatzes setzt die Annahme und Einhaltung dieser AGB voraus. Das Talent stimmt diesen AGB im Rahmen der Registrierung ausdrücklich zu.
I – Definitionen
Abrechnungsmandat: bezieht sich auf das zwischen dem Talent und yoummday vereinbarte Abrechnungsmandat, mit dem sich das Talent einverstanden erklärt, yoummday unter Einhaltung der geltenden Vorschriften mit der Erstellung und Ausstellung seiner Rechnungen für Projekte zu betrauen, die mit einem Auftraggeber über den yoummday Marktplatz vereinbart wurden.
Account: bezieht sich auf das Konto, das der Nutzer bei seiner Anmeldung auf der Webseite des yoummday Marktplatz erstellt hat.
Angebot: bezieht sich auf das von dem Talent oder einem Auftraggeber auf dem yoummday Marktplatz erstellte Dienstleistungsangebot.
Auftraggeber: bezieht sich auf jede juristische oder natürliche Person, die den yoummday Marktplatz zu rein geschäftlichen Zwecken nutzt, um mit einem oder mehreren Talenten in Kontakt zu treten bzw. in Verbindung gebracht zu werden, die anschließend mit der Ausführung eines Projekts betraut werden können.
Dienste: bezieht sich auf alle auf dem yoummday Marktplatz angebotenen Dienstleistungen.
Inhalt: bezieht sich auf alle Äußerungen, Nachrichten bzw. Informationen jeglicher Art (Text, Bilder, Videos, Fotografien, Kommentare, Marken, Geschäftsnamen und -bezeichnungen usw.), die von einem Nutzer auf dem yoummday Marktplatz online gestellt werden.
Managed Service: Das Produktmodell, in dem die Talente einen Dienstleistungsvertrag mit der Yoummday GmbH oder einer Tochtergesellschaft schließen, während yoummday einen eigenen Vertrag mit dem Auftraggeber schließt (siehe Vorbemerkung).
Nutzer: bezieht sich auf Talent und Auftraggeber, die sich auf dem yoummday Marktplatz angemeldet haben.
Talent-Nutzerdaten: Talent-Nutzerdaten sind alle Inhalte, sowie personenbezogene Daten, die von Talenten auf dem yoummday Marktplatz bereitgestellt, veröffentlicht oder zur Nutzung des yoummday Marktplatz erfasst werden, einschließlich Sprachdaten, Texte und andere digitale Informationen bzw. Inhalte.
Projekt: bezieht sich auf die spezifische Aufgabe, die ein Auftraggeber einem Talent über den yoummday Marktplatz anvertraut.
Self-Service: Das yoummday Produktmodell, in dem der Dienstleistungsvertrag direkt zwischen dem Talent und dem Auftraggeber zustande kommt und yoummday als reine Vermittlungsplattform agiert (siehe Vorbemerkung).
Talent: Jede selbständige natürliche oder juristische Person, die gemäß den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland oder im Ausland selbstständig tätig ist und ihre Dienste Auftraggebern über den yoummday Marktplatz anbietet.
Unternehmen: ist die Yoummday GmbH als Betreiber des yoummday Marktplatz.
yoummday Marktplatz: Die vom Unternehmen betriebene Plattform unter Webseite www.yoummday.com, sowie die zugehörige vom Unternehmen entwickelte oder genutzte Software und Technologie für den Betrieb des yoummday Marktplatz.
Zahlungsdienstleister: Auf die Abwicklung von Zahlungen in Online-Plattformen spezialisiertes Unternehmen, das es Unternehmen und Plattformen ermöglicht, Zahlungen zwischen Leistenden und Empfängern zu verarbeiten, Geld sicher zu verwalten und gesetzliche Anforderungen in Bezug auf Geldwäsche und Kundenauthentifizierung zu erfüllen.
II – Anmeldung von Talenten auf dem yoummday Marktplatz; Selbständigkeit der Talente
2.1 Bedingungen für die Anmeldung auf dem yoummday Marktplatz
(1) Um Zugang zu den auf dem yoummday Marktplatz angebotenen Projekten zu erhalten, muss das Talent einen Account erstellen. Hierfür hat das Talent diesen AGB zuzustimmen, die Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung zu bestätigen sowie vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen, einschließlich eines aktuellen Fotos. Das Talent ist verpflichtet, seine Angaben stets aktuell zu halten. Als Ort der Rechnungsstellung ist der Registrierungs- oder gewöhnliche Aufenthaltsort sowie Steuersitz anzugeben; als Arbeitsort der Ort, von dem aus die Projekte durchgeführt werden.
(2) Im Rahmen bestimmter Projekte oder zur Qualitätssicherung der Plattform können Kommunikationsvorgänge, Schulungen, Projektaktivitäten oder sonstige Interaktionen dokumentiert oder aufgezeichnet werden, soweit dies für die Durchführung des jeweiligen Projekts, die Erfüllung vertraglicher Pflichten, die Qualitätssicherung, die Betrugsprävention, die IT-Sicherheit oder die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen erforderlich ist. Soweit hierfür eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt. Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
(3) Das Talent muss mindestens 18 Jahre alt und geschäftsfähig sein.
(4) Der Zugang zum Account erfolgt über die vom Talent gewählten Zugangsdaten. Das Talent ist für deren Geheimhaltung verantwortlich und darf diese Dritten nicht zugänglich machen.
(5) Im Rahmen des Registrierungsprozesses kann yoummday die technische Ausstattung, die kommunikativen Fähigkeiten, die organisatorischen Voraussetzungen sowie die Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen überprüfen. Die Teilnahme am Registrierungsprozess ist freiwillig und kann jederzeit beendet werden.
(6) Die Registrierung ist abgeschlossen, sobald yoummday den Account freischaltet. Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht. yoummday ist berechtigt, Registrierungsanträge nach eigenem Ermessen abzulehnen, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
(7) Mit Freischaltung des Accounts und Zugang der Bestätigungs-E-Mail kommt zwischen dem Talent und yoummday ein Nutzungsvertrag über die Nutzung des yoummday Marktplatzes auf unbestimmte Zeit zustande.
(8) Mit der Registrierung ermächtigt das Talent yoummday, die für die Vermittlung und Durchführung von Projekten erforderlichen Talentdaten an potenzielle oder bestehende Auftraggeber zu übermitteln.
(9) Macht das Talent unrichtige, irreführende, unvollständige oder veraltete Angaben, ist yoummday berechtigt, den Account vorübergehend zu sperren oder dauerhaft zu schließen.
(10) Talente mit Sitz oder Wohnsitz außerhalb Deutschlands sind verpflichtet, die für sie geltenden gesetzlichen Anforderungen ihres jeweiligen Aufenthalts- oder Niederlassungsstaates einzuhalten.
2.2 Selbständigkeit und unternehmerische Freiheit der Talente
(1) Das Talent erbringt sämtliche Leistungen als selbständiger Unternehmer in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes wirtschaftliches Risiko. Durch die Registrierung auf dem yoummday Marktplatz, die Nutzung des Marktplatzes oder die Durchführung von Projekten wird weder ein Arbeitsverhältnis noch ein arbeitnehmerähnliches Rechtsverhältnis zwischen dem Talent und yoummday oder zwischen dem Talent und einem Auftraggeber begründet.
(2) Das Talent ist in der Gestaltung seiner unternehmerischen Tätigkeit frei. Es unterliegt weder den fachlichen, organisatorischen noch den persönlichen Weisungen von yoummday oder eines Auftraggebers. Vorgaben eines Auftraggebers oder von yoummday hinsichtlich des gewünschten Leistungsergebnisses, der Einhaltung gesetzlicher Anforderungen, Datenschutz-, Sicherheits- oder Qualitätsstandards begründen kein Weisungsrecht hinsichtlich Art, Ort, Zeit oder Durchführung der Tätigkeit.
(3) Das Talent entscheidet eigenverantwortlich, ob und welche Projekte, Aufträge oder Schichten es annimmt. Es besteht keine Verpflichtung zur Annahme von Projekten, zur Erbringung eines Mindestleistungsumfangs oder zur Verfügbarkeit in bestimmten Zeiträumen. Ebenso besteht kein Anspruch auf die Zuweisung bestimmter Projekte, Aufträge oder Schichten.
(4) Das Talent bestimmt selbst, wann, von wo aus und mit welchen Betriebsmitteln es seine Leistungen erbringt, soweit nicht zwingende gesetzliche Anforderungen oder projektbezogene technische Voraussetzungen entgegenstehen. Das Talent trägt die Kosten seiner Betriebsstätte, seiner Arbeitsmittel, seiner Telekommunikations- und Internetanbindung sowie seiner sonstigen betrieblichen Infrastruktur selbst.
(5) Das Talent ist berechtigt, seine Leistungen auch für andere Auftraggeber, Plattformen, Unternehmen oder sonstige Kunden anzubieten und zu erbringen. Weder yoummday noch ein Auftraggeber haben Anspruch auf die ausschließliche Tätigkeit des Talents.
(6) Das Talent ist nicht in die Arbeitsorganisation von yoummday oder eines Auftraggebers eingegliedert. Insbesondere unterliegt es keinen Dienstplänen, Arbeitszeitregelungen, Urlaubsregelungen, Berichtslinien oder sonstigen organisatorischen Vorgaben, die für Arbeitnehmer typisch sind. Eine Teilnahme an Besprechungen, Schulungen oder sonstigen Maßnahmen erfolgt ausschließlich, soweit dies zur Durchführung eines konkreten Projekts erforderlich ist.
(7) Das Talent tritt gegenüber Dritten als eigenständiger Unternehmer auf und ist für die ordnungsgemäße Erfüllung seiner steuerlichen, sozialversicherungsrechtlichen, gewerberechtlichen und sonstigen gesetzlichen Pflichten selbst verantwortlich.
(8) Soweit Art und Inhalt eines Projekts dies zulassen und keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen, ist das Talent berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen eigene Mitarbeiter oder Unterauftragnehmer auf eigene Verantwortung einzusetzen. Das Talent bleibt in diesem Fall gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner für die ordnungsgemäße Leistungserbringung verantwortlich.
(9) Die Vergütung der Leistungen wird grundsätzlich zwischen dem Talent und dem jeweiligen Vertragspartner frei vereinbart. Das Talent entscheidet eigenverantwortlich über die von ihm angebotenen Preise und Vergütungsmodelle, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
(10) Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass die tatsächliche Durchführung der Zusammenarbeit den in dieser Ziffer niedergelegten Grundsätzen entsprechen soll. Sie werden ihre Zusammenarbeit entsprechend ausgestalten und durchführen.
2.3 Abrechnungsmandat
(1) Mit der Registrierung auf dem yoummday Marktplatz erteilt das Talent yoummday ein Abrechnungsmandat. Dieses umfasst die Erstellung und Ausstellung von Rechnungen für über den yoummday Marktplatz vereinbarte Projekte sowie den Einzug der hierauf entfallenden Zahlungen im Namen und auf Rechnung des Talents.
(2) Das Talent stellt yoummday sämtliche für die Rechnungsstellung erforderlichen Informationen zur Verfügung und hält seine rechtlichen, steuerlichen und abrechnungsrelevanten Angaben stets aktuell. Änderungen, die Auswirkungen auf die Rechnungsstellung haben können, sind yoummday unverzüglich mitzuteilen.
(3) Soweit gesetzlich oder regulatorisch erforderlich, stellt das Talent die zur Identifizierung und Verifizierung seiner Person oder seines Unternehmens notwendigen Unterlagen auf dem yoummday Marktplatz oder gegenüber dem von yoummday eingesetzten Zahlungsdienstleister zur Verfügung.
(4) yoummday wird dem Talent ausgestellte Rechnungen und Rechnungskorrekturen elektronisch zur Verfügung stellen. Das Talent wird die Rechnungen nach Erhalt in angemessenem Umfang prüfen und erkennbare Unrichtigkeiten oder Beanstandungen ohne schuldhaftes Zögern mitteilen.
(5) yoummday wird begründete Korrekturverlangen prüfen und erforderlichenfalls eine berichtigte Rechnung ausstellen.
(6) Ungeachtet des Abrechnungsmandats bleibt das Talent für die Richtigkeit seiner Angaben sowie für die Erfüllung seiner steuerlichen, buchhalterischen und sonstigen gesetzlichen Pflichten verantwortlich.
(7) Das Abrechnungsmandat gilt ab Registrierung des Talents und endet mit der Beendigung des Nutzungsvertrags oder durch Widerruf bzw. Beendigung des Abrechnungsmandats durch yoummday.
2.4 Zahlungsdienstleister
Das Talent ist damit einverstanden, dass die Abwicklung der Zahlungen über einen Zahlungsdienstleister erfolgen kann. In diesem Fall ist die Nutzung des Zahlungsdienstleisters für das Talent verpflichtend.
Für die Nutzung des Zahlungsdienstleisters gelten ergänzend dessen Nutzungsbedingungen.
Yoummday übernimmt keine Haftung für die Dienstleistungen des Zahlungsdienstleisters. Für alle Fragen und Probleme, die im Zusammenhang mit der Zahlungstransaktion entstehen, ist das Talent verpflichtet, sich direkt an den Zahlungsdienstleister zu wenden.
III - Dienste und Funktionsweise des yoummday Marktplatz
3.1. Beschreibung der Dienste
Die Dienste umfassen unter anderem:
- die Möglichkeit des Nutzers, einen Account auf dem yoummday Marktplatz zu erstellen;
- die Zusammenführung von Talent und Auftraggeber über den yoummday Marktplatz zur Durchführung von Projekten;
- die Erfassung und Bereitstellung aller Dokumente, die den rechtlichen Status eines Talents belegen und gegebenenfalls sicherstellen, dass der Auftraggeber die nationalen Gesetze einhalten kann. Sollte der Auftraggeber gesetzlich verpflichtet sein, den rechtlichen Status eines Talents selbst zu überprüfen, wird yoummday die erforderlichen Dokumente zur Verfügung stellen. In diesem Fall ist der Auftraggeber allein für die Überprüfung der Dokumente verantwortlich;
- die Erstellung und Ausstellung von Rechnungen für die vom Talent über den yoummday Marktplatz durchgeführten Projekte im Rahmen des Abrechnungsmandats;
- Tools zur automatischen Empfehlung von Talent-Profilen.
3.2. Funktionsweise des yoummday Marktplatz
3.2.1 Angebot und Vertragsschluss
(a) Self-Service
Alle Dienstleistungsangebote auf dem yoummday Marktplatz www.yoummday.com stellen lediglich eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Angeboten dar.
Für die Buchung einer Dienstleistung im Self-Service muss diese durch Mausklick auf die gewünschte Dienstleistung unter https://manage.yoummday.com/addservice ausgelöst werden.
Das Unternehmen übermittelt dem Talent die Buchungsdaten. Der Vertrag kommt zustande, sobald das Talent gegenüber dem Unternehmen den Vertrag bestätigt. Damit ist der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem ausgewählten Talent zu den angebotenen Konditionen zustande gekommen.
Das Unternehmen haftet dabei nicht für die Richtigkeit der vom Talent gemachten Angaben. Hierfür haftet ausschließlich das Talent.
Das Unternehmen haftet ebenso nicht für die Richtigkeit der vom Auftraggeber gemachten Angaben. Hierfür haftet ausschließlich der Auftraggeber.
(b) Managed Service
Für Projekte, die im Managed-Service-Modell durchgeführt werden, gelten abweichende Bedingungen. In diesem Fall kommt der Dienstleistungsvertrag über das jeweilige Projekt zwischen yoummday und dem Talent zustande, wenn das Talent das über den yoummday Marktplatz übermittelte Projektangebot annimmt. Eine Vertragsbeziehung über die Dienstleistung besteht in diesem Fall ausschließlich zwischen yoummday und dem Talent; ein Vertrag zwischen Auftraggeber und Talent kommt nicht zustande. yoummday koordiniert anschließend die Projektdurchführung im Verhältnis zum Auftraggeber und arbeitet hierfür mit dem Talent zusammen.
Die Selbständigkeit der Talente bleibt auch in diesem Modell unberührt; insbesondere erfolgen keine Weisungen von yoummday oder des Auftraggebers gegenüber dem Talent und wird das Talent nicht in die betriebliche Organisation von yoummday oder des Auftraggebers eingegliedert.
3.2.2 Preise, Zahlungsbedingungen und Rechnungsstellung
(a) Freie Preisverhandlung; Outcome-based Pricing
(1) Das Talent ist berechtigt, die Angebotspreise für seine Dienstleistung selbst festzulegen. Im Einzelfall gilt immer der zwischen dem Talent und dem Auftraggeber vereinbarte Preis.
(2) Zwischen dem Talent und dem Unternehmen bzw. dem Auftraggeber können erfolgsbasierte, eventbasierte und ähnliche Zahlungsmodelle vereinbart werden („Outcome-based Pricing“). Hierzu gehören beispielsweise, aber nicht abschließend:
a. Erfolgsmodelle (insbesondere Sonderzahlungen für erfolgreiche Vertragsabschlüsse der Talente zugunsten des Auftraggebers),
b. Eventbasierte Modelle (Pro Bearbeitung von Tickets/ Anrufen, pro Planstunde),
c. Zielerfüllungsmodelle,
d. Abweichungsmodelle (z.B. Bonus-/Malus-Zahlungen in Abhängigkeit von vorher vereinbarten Zielvorgaben).
(b) Self-Service
(1) Das Unternehmen übernimmt im Auftrag und Namen der Talente die Abrechnung der geleisteten Dienste gegenüber dem Auftraggeber. Insoweit stellt das Unternehmen im Auftrag und Namen der Talente gegenüber dem Auftraggeber eine Rechnung. Der Auftraggeber leistet anschließend die Zahlung auf das beim Zahlungsdienstleister eingerichtete Konto.
(2) Das Unternehmen handelt im Rahmen der Entgegennahme von Zahlungen über das gewählte Zahlungsmittel des Auftraggebers mit einer Geldempfangsvollmacht im Rahmen des Abrechnungsmandats der Talente.
(3) Der Zahlungsdienstleister leitet im Auftrag von yoummday diejenigen Geldbeträge an das Talent weiter, die durch die Dienstleistung verdient wurden. Hiervon in Abzug gebracht wird gegebenenfalls eine Bankgebühr, die bei der Überweisung an das angegebene Bankkonto anfällt, sowie eine Vermittlungsprovision für einen tätig gewordenen Affiliate-Partner, sofern diese tatsächlich fällig geworden sind. Sofern die Abzugsbeträge bei der Weiterleitung noch nicht genau bestimmt sind, wird der Abzug bei späteren Auszahlungen in Folgemonaten vorgenommen.
(4) yoummday erhebt für die Nutzung des yoummday Marktplatzes im Self-Service ein Plattformentgelt in Höhe von 3 % des dem Talent auszuzahlenden Vergütungsbetrags. Das Plattformentgelt wird bei der Auszahlung im Wege der Verrechnung in Abzug gebracht. yoummday stellt dem Talent hierüber einen Beleg (Rechnung oder Gutschrift) zur Verfügung.
(5) Das Plattformentgelt nach Absatz (4) wird gegenüber dem einzelnen Talent erst erhoben, sobald die für eine ordnungsgemäße Abrechnung erforderlichen Voraussetzungen vorliegen, insbesondere – soweit erforderlich – eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Talents. yoummday wird das Talent über den Beginn der Erhebung in Textform mit einer Frist von mindestens vier Wochen im Voraus informieren. Bis zum mitgeteilten Zeitpunkt wird im Self-Service kein Plattformentgelt erhoben.
(6) Das Plattformentgelt gilt für Self-Service-Projekte, die nach dem mitgeteilten Zeitpunkt gebucht werden. Es gilt darüber hinaus für die nach diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen in bereits laufenden Self-Service-Projekten, sobald das Talent diese AGB angenommen hat, insbesondere indem es ein neues Projekt oder innerhalb eines laufenden Projekts einen neuen Worktype bucht (insbesondere einer neuen oder geänderten Leistungsbeschreibung zustimmt). Eine rückwirkende Erhebung auf vor diesem Zeitpunkt erbrachte oder bereits abgerechnete Leistungen erfolgt nicht. Bucht das Talent ein neues Self-Service-Projekt oder einen neuen Worktype, gilt dies als Zustimmung zu den zum Zeitpunkt der Buchung geltenden AGB einschließlich des Plattformentgelts; auf diese Bedeutung der Buchung wird das Talent im Buchungsprozess ausdrücklich hingewiesen. Hat das Talent einer Einführung oder Änderung dieser AGB zuvor widersprochen, tritt diese Zustimmungswirkung nicht ein; in diesem Fall kann es ein neues Projekt oder einen neuen Worktype erst buchen, nachdem es den geltenden AGB ausdrücklich zugestimmt hat.
(7) Die Auszahlung der generierten Umsätze erfolgt einmal pro Monat, und zwar jeweils zum 18. des Folgemonats. Ist der 18. kein Werktag, erfolgt die Auszahlung am jeweils darauffolgenden Werktag.
(8) Eine Auszahlung an das Talent erfolgt nicht, wenn der Auszahlungsbetrag bei einer SEPA-Lastschrift unter 5,00 EURO und bei anderen Überweisungsverfahren (insbesondere bei Auslandsüberweisungen) unter 50,00 EURO liegt. Darunter liegende Beträge werden in die Abrechnung der Folgemonate übernommen. Deren Auszahlung erfolgt jedoch nur einmalig.
(9) Die Auszahlung erfolgt nur auf ein Bankkonto dessen Inhaber das Talent selbst, der Ehepartner oder das eigene Unternehmen ist. Maßgeblich ist insoweit das Konto, das das Talent auf seinem Account angegeben hat.
(10) Sollte es nicht zu einer Zahlung des Auftraggebers kommen, ist das Talent selbst für den Einzug seiner Honorarforderung zuständig. Eine Haftung des Unternehmens für die Zahlung des Auftraggebers besteht grundsätzlich nicht.
(c) Managed Service; Vorgezogene Auszahlung
(1) Im Managed Service erfolgt die Zahlung der Vergütung an das Talent direkt durch yoummday ohne Einbeziehung eines Zahlungsdienstleisters.
(2) Das Talent erkennt an, dass die Vergütung für im Managed Service erbrachte Leistungen aufgrund der Zahlungsbedingungen der jeweiligen Auftraggeber der yoummday Gruppe grundsätzlich erst 90 Tage nach dem 1. Tag des auf die Leistungserbringung folgenden Monats zur Auszahlung fällig werden kann. Ungeachtet dessen zahlt yoummday die Vergütung an das Talent regelmäßig bereits einmal monatlich zum 18. des auf die Leistungserbringung folgenden Monats aus. Für diese vorgezogene Auszahlung wird ein Abschlag in Höhe von 2,9 % auf den auszuzahlenden Vergütungsbetrag erhoben. Der Abschlag wird bei der Auszahlung unmittelbar in Abzug gebracht. Mit der Annahme eines Projektangebots im Managed Service erklärt das Talent sein Einverständnis mit dem Abschlag nach diesem Absatz für das jeweilige Projekt.
(3) Der Abschlag nach Absatz (2) gilt für die nach dem Wirksamwerden dieser AGB erbrachten Leistungen auch in bereits laufenden Managed-Service-Projekten, sobald das Talent diese AGB angenommen hat, insbesondere indem es ein neues Projekt oder einen neuen Worktype bucht (insbesondere einer neuen oder geänderten Leistungsbeschreibung zustimmt). Eine rückwirkende Erhebung auf vor dem Wirksamwerden erbrachte oder bereits abgerechnete Leistungen erfolgt nicht. Nimmt das Talent ein neues Projektangebot an oder bucht es einen neuen Worktype, gilt dies als Zustimmung zu den zu diesem Zeitpunkt geltenden AGB einschließlich des Abschlags; auf diese Bedeutung wird das Talent im Annahme- bzw. Buchungsprozess ausdrücklich hingewiesen. Hat das Talent einer Einführung oder Änderung dieser AGB zuvor widersprochen, tritt diese Zustimmungswirkung nicht ein; in diesem Fall kann es ein neues Projekt oder einen neuen Worktype erst buchen, nachdem es den geltenden AGB ausdrücklich zugestimmt hat.
(d) Anwendung auf Selbständige in unterstützender Funktion
Die Regelungen zum Abschlag für die vorgezogene Auszahlung nach Buchstabe (c) gelten auch für Talente, die nicht unmittelbar im Kundenservice tätig sind, sondern ein oder mehrere Projekte als Selbständige in einer Unterstützungsfunktion begleiten, insbesondere als Team-Koordinator, im Talent-Onboarding, als Trainer, als Recruiter oder in einer vergleichbaren Unterstützungsfunktion. yoummday ist Vertragspartner dieser Talente und nimmt die Auszahlung vor. Auch insoweit werden die Vergütungen aufgrund der Zahlungsbedingungen der Auftraggeber der yoummday Gruppe grundsätzlich erst zu dem in Buchstabe (c) Absatz (2) genannten Zeitpunkt fällig, während yoummday bereits zum 18. des Folgemonats oder früher auszahlt. Für diese Talente wird daher ausschließlich der Abschlag nach Buchstabe (c) erhoben; das Plattformentgelt nach Buchstabe (b) findet auf sie keine Anwendung. Für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Abschlags gilt Buchstabe (c) Absatz (3) entsprechend.
3.3 Nutzungsrechte; Talent-Nutzerdaten
3.3.1 Rechte an projektbezogenen Arbeitsergebnissen
Soweit das Talent im Rahmen eines Projekts urheberrechtlich oder sonst schutzfähige Arbeitsergebnisse erstellt, räumt es die zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlichen einfachen Nutzungsrechte ein.
Im Self-Service erfolgt die Rechteeinräumung an den Auftraggeber.
Im Managed Service erfolgt die Rechteeinräumung an yoummday; yoummday ist berechtigt, dem jeweiligen Auftraggeber die zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlichen Rechte einzuräumen. Die Rechteeinräumung ist räumlich, zeitlich und inhaltlich auf den Zweck des jeweiligen Projekts beschränkt, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist.
3.3.2 Veröffentlichung von Talent-Nutzerdaten auf dem yoummday Marktplatz
Mit der Registrierung räumt das Talent yoummday das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die vom Talent auf dem yoummday Marktplatz bereitgestellten Inhalte und Angaben auf dem yoummday Marktplatz zu veröffentlichen und zu nutzen, soweit dies zur Darstellung des Talent-Profils, zur Kontaktanbahnung mit Auftraggebern sowie zur Durchführung und Abwicklung der über den yoummday Marktplatz angebotenen Dienste erforderlich ist. Soweit hierbei personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies ausschließlich im Rahmen der anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Das Talent verpflichtet sich, nur solche Inhalte und Angaben bereitzustellen, hinsichtlich derer es über die erforderlichen Rechte verfügt und die keine Rechte Dritter oder geltende gesetzliche Bestimmungen verletzen.
Die vorstehenden Rechte enden grundsätzlich mit Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Talent und yoummday, vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungspflichten sowie einer weitergehenden Speicherung oder Nutzung, soweit dies zur Abwicklung bestehender Vertragsverhältnisse oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.
3.3.3 Nutzung von Talent-Nutzerdaten für besondere Zwecke
Soweit gesetzlich zulässig, ist yoummday berechtigt, vom Talent bereitgestellte oder im Zusammenhang mit der Nutzung des yoummday Marktplatzes entstehende Talent-Nutzerdaten für Zwecke der Analyse, Qualitätssicherung sowie zur Entwicklung, zum Training, zur Evaluierung und zur Optimierung eigener algorithmischer und KI-gestützter Systeme zu verwenden. Soweit hierbei personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies ausschließlich im Rahmen der anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
yoummday ist ferner berechtigt, aus Talent-Nutzerdaten anonymisierte Datensätze zu erstellen und diese für Produktentwicklungs-, Analyse- und kommerzielle Zwecke zu nutzen oder Dritten bereitzustellen, sofern die Anonymisierung so erfolgt, dass ein Personenbezug nach Maßgabe der DSGVO nicht mehr besteht.
IV - Zugriff auf den yoummday Marktplatz und dessen Dienste
4.1 Zugriff auf den yoummday Marktplatz
Talente sind für die Einrichtung und Funktionsfähigkeit der IT- und Telekommunikationsmittel (z. B. Computer, Smartphone, Internetverbindung), die den Zugang zum yoummday Marktplatz ermöglichen, selbst verantwortlich. Die hierdurch entstehenden Kosten tragen die Talente selbst.
yoummday bemüht sich, den yoummday Marktplatz grundsätzlich 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche verfügbar zu halten. Hiervon ausgenommen sind insbesondere Zeiten der Wartung, Aktualisierung, technische Störungen sowie sonstige Umstände, die eine vorübergehende Einschränkung oder Unterbrechung erforderlich machen.
yoummday ist berechtigt, den yoummday Marktplatz oder einzelne Dienste vorübergehend einzuschränken oder auszusetzen, soweit dies aus technischen, sicherheitsrelevanten, betrieblichen oder rechtlichen Gründen erforderlich ist. Soweit möglich und zumutbar, wird yoummday die legitimen Interessen der Talente angemessen berücksichtigen und über wesentliche Einschränkungen vorab informieren.
yoummday ist ferner berechtigt, Änderungen und Verbesserungen am yoummday Marktplatz und seinen Diensten vorzunehmen, soweit diese für die Aufrechterhaltung, Sicherheit, Weiterentwicklung oder Funktionsfähigkeit des yoummday Marktplatzes sachlich erforderlich oder nützlich sind.
4.2 Zugriff der Nutzer; Nutzungsverbot
(1) Der Zugriff auf den yoummday Marktplatz und dessen Dienste ist ausschließlich registrierten Nutzern vorbehalten.
Der yoummday Marktplatz darf weder von Vermittlern, Personalvermittlern noch von deren Mitarbeitern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen genutzt werden. Natürliche oder juristische Personen, die die Voraussetzungen der Ziffer 2.1 nicht erfüllen, sind nicht berechtigt, auf dem yoummday Marktplatz einen Account zu erstellen oder über den yoummday Marktplatz Angebote einzustellen, anzunehmen oder Projekte durchzuführen.
(2) Im Falle eines Verstoßes gegen die vorstehenden Zugriffs- und Nutzungsbeschränkungen gelten die Maßnahmen und Sanktionen nach Abschnitt V (Integrität, Betrugsprävention und Compliance).
V – Integrität, Betrugsprävention und Compliance
(1) Das Talent verpflichtet sich zu integrem und gesetzeskonformem Verhalten auf dem yoummday Marktplatz und hat jede Form von Betrug, Täuschung, Manipulation oder missbräuchlicher Nutzung zu unterlassen. Unzulässig sind insbesondere:
• die Verwendung unrichtiger Identitäts- oder Unternehmensdaten (Identitätstäuschung);
• die Nutzung fremder Accounts (Accountsharing) sowie die Erstellung oder Nutzung von Mehrfachaccounts;
• die Manipulation von Leistungs-, Zeit-, Qualitäts-, Bewertungs-, Verfügbarkeits- oder Abrechnungsdaten;
• Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben;
• die Umgehung des yoummday Marktplatzes, insbesondere die Anbahnung, Vereinbarung oder Durchführung von über den Marktplatz angebahnten Projekten außerhalb des Marktplatzes;
• die Extraktion, Vervielfältigung oder sonstige Verwertung von Inhalten des yoummday Marktplatzes zum Zwecke einer konkurrierenden Tätigkeit, der Personalvermittlung oder Personalbeschaffung;
• sonstige Handlungen, die auf die Erlangung unberechtigter Vorteile gerichtet sind.
(2) Bei konkreten Anhaltspunkten für einen Verstoß gegen Abs. (1), insbesondere für Betrug, Betrugsversuch oder einen Datenschutzverstoß, ist das Unternehmen berechtigt, sämtliche zur Aufklärung und Verhinderung des Sachverhalts erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Hierzu gehören insbesondere die Prüfung, Dokumentation und Datenanalyse der betreffenden Vorgänge und Account-Aktivitäten.
(3) Im Falle eines Verstoßes ist das Unternehmen – unbeschadet weitergehender vertraglicher oder gesetzlicher Rechte – berechtigt, einzeln oder kumulativ:
• noch nicht ausgezahlte Vergütungen bis zur vollständigen Klärung des Sachverhalts zurückzuhalten (Auszahlungssperre);
• unberechtigt erlangte Zahlungen zurückzufordern;
• betroffene Accounts vorübergehend zu sperren oder dauerhaft zu schließen;
• eine angemessene Vertragsstrafe festzusetzen;
• Schadensersatzansprüche geltend zu machen, soweit der tatsächlich entstandene Schaden die Vertragsstrafe übersteigt;
• Strafanzeige zu erstatten und die zuständigen Ermittlungsbehörden einzuschalten.
(4) Die Höhe der Vertragsstrafe richtet sich insbesondere nach der Schwere des Verstoßes, dem Umfang der Umgehung bzw. des erlangten Vorteils, dem verursachten Schaden sowie dem Ermittlungs- und Aufklärungsaufwand des Unternehmens. Sie ist je Einzelfall bei Umgehung des yoummday Marktplatzes auf höchstens das Dreifache des entgangenen Entgelts und im Übrigen auf höchstens 10.000 EUR begrenzt. Die Festsetzung erfolgt nach billigem Ermessen und kann gerichtlich überprüft werden. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt; eine verwirkte Vertragsstrafe wird auf einen etwaigen Schadensersatzanspruch angerechnet.
VI – Empfehlungssystem
Talente haben die Möglichkeit, andere Personen wie Kollegen, Freunde oder Verwandte als mögliche künftige Talente zu empfehlen. Die Nutzungsbedingungen des Referral Programms sind hier abrufbar.
VII – Streitfälle zwischen Auftraggeber und Talent
(1) Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Auftraggeber und Talent über die Durchführung, Qualität, Vergütung oder Beendigung eines Projekts können die Parteien das Unternehmen unter legal@yoummday.com informieren. Die Mitteilung soll den Sachverhalt, die geltend gemachten Beanstandungen sowie die beteiligten Parteien enthalten.
(2) Das Unternehmen kann die Parteien bei der außergerichtlichen Beilegung ihrer Streitigkeit unterstützen und versuchen, eine gütliche Einigung herbeizuführen. Die Parteien werden hierbei angemessen mitwirken.
(3) Das Unternehmen kann seine Unterstützung jederzeit beenden, insbesondere wenn eine Einigung nicht erreichbar erscheint. Die weitere Klärung der Streitigkeit erfolgt in diesem Fall ausschließlich zwischen Auftraggeber und Talent.
(4) Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten im Zusammenhang mit der Streitigkeit selbst. Eine Verpflichtung des Unternehmens zur Durchführung oder Fortführung eines Streitbeilegungsverfahrens besteht nicht.
VIII – Verpflichtungen des Talents
(1) Das Talent verpflichtet sich, den yoummday Marktplatz und die angebotenen Dienste in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und diesen AGB zu nutzen.
(2) Das Talent erkennt an, dass das Unternehmen zum Zweck der Überprüfung der Einhaltung dieser AGB und der geltenden Gesetze Kenntnis von den auf dem yoummday Marktplatz veröffentlichten oder ausgetauschten Inhalten nehmen kann. Das Unternehmen ist berechtigt, Inhalte zu moderieren oder zu entfernen, sofern diese gegen geltendes Recht oder diese AGB verstoßen.
(3) Das Talent ist verpflichtet, sämtliche für seine Tätigkeit erforderlichen gesetzlichen, steuerlichen, sozialversicherungsrechtlichen, behördlichen und sonstigen Pflichten eigenverantwortlich zu erfüllen. Auf Verlangen des Unternehmens hat das Talent die hierfür erforderlichen Nachweise unverzüglich vorzulegen.
(4) Das Talent ist verpflichtet, sämtliche Informationen, Unterlagen und sonstigen Kenntnisse, die ihm im Zusammenhang mit der Nutzung des yoummday Marktplatzes, der Kontaktaufnahme mit Auftraggebern oder der Durchführung von Projekten bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Bei einem schuldhaften Verstoß ist das Unternehmen berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe festzusetzen; die Vertragsstrafe beträgt höchstens 10.000 EUR je Einzelfall. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt; eine verwirkte Vertragsstrafe wird auf einen etwaigen Schadensersatzanspruch angerechnet.
IX - Haftung
9.1 Haftung des Talents
(1) Das Talent ist für sämtliche Folgen verantwortlich, die aus unrichtigen, unvollständigen, irreführenden oder nicht aktualisierten Angaben im Zusammenhang mit seinem Account oder der Nutzung des yoummday Marktplatzes resultieren.
(2) Das Talent ist allein verantwortlich für die Inhalte, die es auf dem yoummday Marktplatz veröffentlicht oder über diesen übermittelt. Eine inhaltliche Vorabprüfung durch das Unternehmen erfolgt nicht.
(3) Es ist dem Talent untersagt, rechtswidrige Inhalte oder Inhalte zu veröffentlichen, die Rechte Dritter verletzen oder geeignet sind, die Rechte, den Ruf oder das Ansehen des Unternehmens zu beeinträchtigen. Hierzu gehören insbesondere beleidigende, diffamierende, verleumderische, diskriminierende, fremdenfeindliche oder strafbare Inhalte.
(4) Das Talent ist allein verantwortlich für den Abschluss und die Erfüllung von Verträgen, die es mit anderen Nutzern über den yoummday Marktplatz abschließt. Das Unternehmen stellt lediglich die technische Plattform zur Verfügung. Verträge kommen ausschließlich zwischen den beteiligten Nutzern zustande und werden von diesen eigenverantwortlich durchgeführt.
(5) Die vom Unternehmen bereitgestellten Tools, technischen Mittel sowie das Abrechnungsmandat entbinden das Talent nicht von seinen gesetzlichen, steuerlichen oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Pflichten. Das Talent bleibt insbesondere für die Richtigkeit der in seinem Namen ausgestellten Rechnungen und Rechnungskorrekturen sowie für die Erfüllung seiner steuerlichen Melde- und Zahlungspflichten verantwortlich.
(6) Soweit in diesen AGB nichts anderes geregelt ist, erfolgen Mitteilungen an das Talent über die in seinem Account hinterlegte E-Mail-Adresse.
9.2 Haftung des Unternehmens
(1) Das Unternehmen haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Unternehmens, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Gleiches gilt bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung des Unternehmens auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Unternehmens für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
(4) Soweit gesetzlich zulässig, haftet das Unternehmen im Self-Service nicht für die Anbahnung, den Abschluss, den Inhalt, die Durchführung, die Beendigung oder die wirtschaftlichen Folgen des Dienstleistungsvertrags zwischen Talent und Auftraggeber.
(5) Im Managed Service haftet das Unternehmen gegenüber dem Talent ausschließlich nach Maßgabe des zwischen dem Unternehmen und dem Talent zustande kommenden Projektvertrags sowie dieser AGB; eine Haftung für vertragliche Beziehungen zwischen Talent und Auftraggeber besteht nicht, da eine solche Vertragsbeziehung nicht begründet wird.
(6) Das Unternehmen übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität von Informationen, Dokumenten oder sonstigen Inhalten, die von Nutzern bereitgestellt werden. Für solche Inhalte sind ausschließlich die jeweiligen Nutzer verantwortlich.
(7) Das Unternehmen bemüht sich um eine möglichst störungsfreie Verfügbarkeit des yoummday Marktplatzes. Eine ununterbrochene Verfügbarkeit wird jedoch nicht geschuldet. Insbesondere haftet das Unternehmen nicht für vorübergehende Einschränkungen oder Ausfälle des Marktplatzes, soweit diese durch höhere Gewalt, technische Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Unternehmens, notwendige Wartungsmaßnahmen oder sonstige nicht vom Unternehmen zu vertretende Umstände verursacht werden.
(8) Das Unternehmen haftet ferner nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Aufträge, mittelbare Schäden oder Folgeschäden des Talents, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
(9) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Unternehmens.
X – Versicherungsschutz des Talents
Das Talent ist für die Absicherung der mit seiner Tätigkeit verbundenen Risiken selbst verantwortlich. Das Unternehmen empfiehlt dem Talent, für die Dauer seiner Tätigkeit eine angemessene Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen und aufrechtzuerhalten.
Der Abschluss und die Aufrechterhaltung eines solchen Versicherungsschutzes erfolgen ausschließlich in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten des Talents. Das Unternehmen übernimmt keine Prüfung des Versicherungsschutzes und haftet nicht für Schäden, die auf einen fehlenden oder unzureichenden Versicherungsschutz des Talents zurückzuführen sind.
XI – Personenbezogene Daten
11.1 Datenverarbeitung im Zusammenhang mit der Nutzung des yoummday Marktplatzes
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Nutzung des yoummday Marktplatzes sowie sonstigen Interaktionen mit dem Unternehmen richtet sich nach der Datenschutzerklärung des Unternehmens in ihrer jeweils gültigen Fassung (abrufbar unter www.join.yoummday.com).
Die Datenschutzerklärung enthält insbesondere Informationen über Art, Umfang und Zwecke der Datenverarbeitung sowie über die den betroffenen Personen zustehenden Rechte.
Das Unternehmen hat einen Datenschutzbeauftragten benannt. Fragen zum Datenschutz können an datenschutz@yoummday.com oder an die folgende Anschrift gerichtet werden:
Yoummday GmbH
Infanteriestraße 11a
80797 München
Deutschland
11.2 Nutzung von Daten zur Entwicklung und Verbesserung von Systemen
Das Unternehmen kann personenbezogene Daten im gesetzlich zulässigen Umfang zur Entwicklung, Optimierung und Verbesserung seiner Produkte, Dienstleistungen und technischen Systeme, einschließlich datenbasierter und KI-gestützter Systeme, verarbeiten.
Soweit möglich und wirtschaftlich zumutbar, werden hierfür anonymisierte oder pseudonymisierte Daten verwendet.
Weitere Informationen zu den verarbeiteten Datenkategorien, den Verarbeitungszwecken, den jeweiligen Rechtsgrundlagen sowie den Betroffenenrechten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Unternehmens.
XII – Geistiges Eigentum
12.1 Der yoummday Marktplatz
Der yoummday Marktplatz sowie seine Bestandteile, insbesondere Texte, Bilder, Videos, Fotografien, Marken, Logos, Geschäftsnamen, Kennzeichen, Software, Datenbanken und Domainnamen, sind rechtlich geschützt und stehen im Eigentum bzw. in den ausschließlichen oder erforderlichen Nutzungsrechten des Unternehmens oder der jeweiligen Rechteinhaber.
Soweit dies nicht zur vertragsgemäßen Nutzung des yoummday Marktplatzes erforderlich ist, ist es dem Talent ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Unternehmens untersagt, den yoummday Marktplatz oder einzelne Bestandteile hiervon ganz oder teilweise zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen, zu bearbeiten oder sonst zu verwerten.
Gesetzlich zwingend zulässige Nutzungen bleiben unberührt
12.2 Öffentliche Inhalte des Talents
Soweit das Talent Inhalte ausdrücklich als öffentlich sichtbar auf dem yoummday Marktplatz bereitstellt, ist das Unternehmen berechtigt, diese Inhalte zum Zweck der Bewerbung des yoummday Marktplatzes und der angebotenen Dienste in eigenen Kommunikationskanälen zu nutzen. Eine inhaltliche Bearbeitung erfolgt nur, soweit dies für technische, sprachliche oder redaktionelle Zwecke erforderlich ist und berechtigte Interessen des Talents nicht entgegenstehen.
Im Übrigen gilt Ziff. 3.3.2.
XIII - Hypertext-Links
Soweit der yoummday Marktplatz Links auf externe Webseiten Dritter enthält, werden diese Inhalte nicht vom Unternehmen betrieben oder kontrolliert. Für die Verfügbarkeit, Inhalte und Leistungen solcher Drittseiten ist ausschließlich der jeweilige Anbieter verantwortlich.
XIV – Dauer, Kündigung und Kontosperrung
Der Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sobald das Talent die AGB akzeptiert hat. Beide Seiten sind berechtigt, den Nutzungsvertrag jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen zu kündigen. Die bis zur Beendigung begründeten Rechte und Pflichten der Parteien bleiben unberührt; bereits entstandene Zahlungsansprüche und sonstige bis zur Beendigung entstandene Verpflichtungen bestehen fort.
Das Unternehmen ist berechtigt, den Account eines Talents vorübergehend zu sperren oder zu schließen, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen diese AGB, bei konkreten Anhaltspunkten für rechtswidrige oder missbräuchliche Nutzung des yoummday Marktplatzes, zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder behördlicher Anordnungen sowie wenn dies aus Sicherheits- oder Integritätsgründen des yoummday Marktplatzes erforderlich ist.
Bei der Auswahl und dem Umfang solcher Maßnahmen wird das Unternehmen die berechtigten Interessen des Talents angemessen berücksichtigen. Soweit Art und Schwere des Verstoßes dies zulassen, wird das Unternehmen das Talent vorab oder unverzüglich nach Maßgabe des Einzelfalls über die Maßnahme informieren. Weitergehende vertragliche oder gesetzliche Rechte des Unternehmens, insbesondere nach Ziff. 4.2, Abschnitt V, VIII und IX, bleiben unberührt.
XV – Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(2) Die Nichtausübung oder verspätete Ausübung eines Rechts durch das Unternehmen stellt keinen Verzicht auf dieses Recht oder auf andere Rechte des Unternehmens dar.
(3) Das Unternehmen ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor bei Änderungen der Rechtslage oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung, bei technischen Entwicklungen oder neuen Funktionen des yoummday Marktplatzes sowie bei einer angemessenen Anpassung des Leistungsangebots oder der für die Nutzung des yoummday Marktplatzes erhobenen Entgelte, soweit hierdurch das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht wesentlich zulasten des Talents verschoben wird.
Das Unternehmen wird das Talent über die beabsichtigten Änderungen in Textform informieren und dabei auf Änderungen, die sich zulasten des Talents auswirken, gesondert und in hervorgehobener Form hinweisen. Zwischen dem Zugang der Änderungsmitteilung und dem mitgeteilten Wirksamwerden der Änderungen liegt eine Frist von mindestens sechs Wochen.
Widerspricht das Talent den Änderungen nicht bis zum Ablauf dieser Frist und nutzt es den yoummday Marktplatz nach dem mitgeteilten Wirksamkeitszeitpunkt weiter, gelten die Änderungen als angenommen. Auf die Bedeutung seines Schweigens wird das Unternehmen in der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen.
Widerspricht das Talent fristgerecht, gelten die Änderungen ihm gegenüber nicht als angenommen; es gelten die bisherigen Bedingungen fort. In diesem Fall sind sowohl das Talent als auch das Unternehmen berechtigt, den Nutzungsvertrag nach Maßgabe von Abschnitt XIV zu kündigen.
(4) Für diese AGB und sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Unternehmen und dem Talent gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(5) Soweit das Talent Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist München ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis. Das Unternehmen bleibt berechtigt, Klage auch am allgemeinen Gerichtsstand des Talents zu erheben.
Stand: 1. Oktober 2026